Vor der Verarbeitung
Prüfen Sie die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich der Warenart, Menge und Qualität. Warenmängel sind grundsätzlich vor dem Einbau bzw. der Verlegung schriftlich anzumelden.
Bei Verarbeitung von fehlerhaften Materialien entfallen sämtliche Reklamationsansprüche, insbesondere Kosten für Neuverlegung, Austausch usw.
Bei unberechtigten Reklamationen behalten wir uns vor, entstandene Kosten (wie A´Material usw.) zu berechnen.